Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Vertragsabschluss

Bei Anmeldung bietet die Katzenpension Hager den Abschluss eines Unterbringungsvertrages verbindlich an.

Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder E-Mail erfolgen.

Der verbindliche Vertrag gilt erst nach Eingang der Anzahlung (s.§5) als  abgeschlossen.

 

2. Pflichten des Tierhalters

Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben über den Gesundheitszustand und den Charakter seines Tieres zu machen. 
Ferner ist der Tierhalter verpflichtet, bei Abgabe seines Tieres den Impfpass des Tieres bei der Katzenpension Hager für die Zeit des Aufenthaltes zu hinterlegen.
Alle aus unrichtig gemachten Angaben entstandenen Schäden oder Folgeschäden - auch gegenüber Dritten - können gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden.

 

3. Voraussetzungen für die Aufnahme

Alle Tiere, die älter als 8/9 Monate oder geschlechtsreif sind müssen kastriert/sterilisiert sein. Alle Tiere im Alter von mehr als 3 Monaten müssen gegen folgende Krankheiten geimpft sein:
Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut.
Die Tollwutimpfung muss bei Erstimpfung mindestens 21 Tage zurück liegen, bei Wiederholungsimpfung 7 Tage, und darf - je nach Impfstoff - nicht älter als 1 - 4 Jahre sein.
Die Gültigkeit der Impfung muss den Zeitraum der Unterbringung in der Katzenpension Hager einschließen.
Der Tierhalter bestätigt das seine Katze entfloht und entwurmt ist und generell mit einem Parasitenmittel entsprechend behandelt wurde. Die Pensionstiere dürfen keine Parasitenhalsband während des Aufenthaltes in der Pension tragen.

Bereits vor Unterbringungsbeginn aufgetretene Krankheiten, Verletzungen oder gesundheitliche Besonderheiten (z.B. Sonder-ernährung infolge von Erkrankungen) sind der Katzenpension Hager unbedingt mitzuteilen. Spezialfütterung ist nur in Ausnahmefällen und nach Absprache möglich. Diesbezügliches Futter oder Arzneimittel ist vom Halter zu stellen.

 

4.Erkrankungen von Tieren

Für den Fall, dass ein Tier während des Aufenthaltes in der Katzenpension Hager erkrankt, trägt der Kunde alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere Behandlungskosten, Kosten für Medikamente, Fahrtkosten, Tierarztbesuche, Rezeptgebühren, Sonderunterbringung und spezielle Pflege.
Der Kunde trägt diese Kosten auch für den Fall dass die Erkrankung auf die Gemeinschaftshaltung, die ungewohnte Umgebung den, Transport zur Pension oder Trennungsängste ausgelöst wird bzw. zurückzuführen  ist.

Die erforderlichen Behandlungen werden in der Regel durch die Haustierärzte der Katzenpension Hager durchgeführt. Unser Hausstierarzt stellt seine Aufwendungen der Katzenpension Hager in Rechnung, die diese Kosten bei Abholung des Tieres mit dem Tierhalter  abrechnet.

 

5. Bezahlung

Bei Reservierung länger als 7 Tage ist als Reservierungsbestätigung 50% , darunter 100% des gebuchten Pensionspreis zu entrichten. Der Rest ist sofort bei Unterbringung des Tieres in bar zu leisten. Gleiches gilt für während des Aufenthaltes des Tieres entstandene weitere Kosten bei Abholung des Tieres.

 

6. Vertragsrücktritt

Der Kunde bis spätestens 14 Tage vor Unterbringungsbeginn von dem Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erfolgt ein Gutschrift über den Anzahlungsbetrag für einen anderen Unterbringungszeitraum. Danach erlischt der Anspruch auf Gutschrift.

Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.


Die Katzenpension Hager kann vom Vertrag zurücktreten, falls das Tier die Bedingungen für die Aufnahme gemäß Nr. 2 und 3 der AGB nicht erfüllt oder sich in hohem Maß aggressiv gegen Menschen und Tiere verhält und eine gesonderte Unterbringung im Einzelfall nicht möglich ist.

Auch unwahre Angaben durch den Eigentümer des Tieres insbesondere bezüglich Erkrankungen oder Parasitenbefall berechtigen die Katzenpension Hager zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag.
Sollten der Katzenpension Hager unwahre Angaben nach Pensionsbeginn bekannt werden und dadurch Mehrkosten (z.B. für Desinfektionsmaßnahmen, Kammerjäger und/oder Verdienstausfall etc.) entstehen, so werden diese dem verursachenden Tierhalter in Rechnung gestellt.

 

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Bricht ein Kunde den im Vertrag vereinbarten Aufenthalt des Tieres in der Katzenpension Hager auf Grund Urlaubsabbruch oder sonstige Gründe vorzeitig ab, so entsteht daraus keinerlei Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift der nicht in Anspruch genommenen Leistungen - auch nicht teilweise.

 

8. Aufenthaltsverlängerung

Sollte nach Ablauf des Pensionsvertrages ein Eigentümer sein Tier, aus welchen Gründen auch immer, nicht abholen können, so ist er verpflichtet, dies der Katzenpension Hager unverzüglich, d. h. ohne schuldhafte Verzögerung, mitzuteilen.

Der Kunde verpflichtet sich den für die Dauer der Verlängerung fälligen Pensionspreis zzgl. evtl. Mehrkosten bei Abholung seines Tieres zu bezahlen. Die Katzenpension Hager kann eine Verlängerung ohne Angabe von besonderen Gründen ablehnen.

Verlängerungen die einen Zeitraum von 7 Tagen überschreiten bedürfen auf jeden Fall der Schriftform.

 

9. Nichtabholung von Pensionstieren

Sollte ein Kunde sein Tier mit Ablauf des Vertrages nicht abholen und sich auch nicht wegen einer Vertragsverlängerung melden, so berechnet die Katzenpension Hager folgende Zusatzkosten:

1-7 Tage + 50 % des Pensionspreises, 8-14 Tage + 75 % des Pensionspreises, ab 14 Tag + 100 % des Pensionspreises.

Der Eigentümer des Tieres überträgt ab dem 30. Tag dadurch, dass er sein Tier nicht abholt, automatisch alle Eigentumsrechte an diesem Tier auf die Katzenpension Hager.

Dadurch geht die volle Verfügungsgewalt über das Tier auf die Katzenpension Hager über.

Der Eigentümer des Tieres erklärt sich hiermit ausdrücklich damit einverstanden, dass alle der Katzenpension Hager entstehenden Kosten für die Weitervermittlung der Katze oder die Unterbringung im Tierheim von ihm getragen werden und unterwirft sich hiermit auch der Pfändung in sein gesamtes Vermögen. Die Katzenpension Hager behält sich evtl. weitere rechtliche Schritte ausdrücklich vor.

 

10. Haftungsbeschränkung

Die Katzenpension Hager übernimmt für Schäden und Folgeschäden, die während des Aufenthaltes bzw. der häuslichen Versorgung entstehen, keinerlei Haftung, es sei denn, diese entstehen nachweislich durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Für Freigänger wird bei der häuslichen Versorgung jegliche Haftung ausgeschlossen! Die Haftungshöhe ist auf den Wiederbeschaffungs-wert 
eines gleichwertigen Tieres beschränkt.

Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die durch die Verletzung der Auskunftspflicht nach § 2 dieser AGB entstehen, auch gegenüber Dritten.

 

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Für den Fall, daß einzelne Bestimmungen dieser AGB sich als unwirksam erweisen werden die übrigen davon nicht berührt.

 

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Ottersweier

                                                                       

Gültig ab 01.01.2017