Aufnahmebedingungen
| Ihre Katze muß eine aktuelle und ausreichende Impfung gegen Tollwut, Katzenschnupfen, Katzenseuche und Katzenleukose vorweisen (Impfpass ist bei Pensionsbeginn mitzubringen und verbleibt während des Aufenthalts in der Pension). , |
Außerdem ist die Katze eine Woche vor Pensionsbeginn mit einem Floh- und Zecken-Schutzmittel zu behandeln (keine Halsbänder, keine ätherischen Tropfen) und muß zwei Tage vor Pensionsbeginn entwurmt sein (Nachweise sind mitzubringen). | |
Es werden nur kastrierte Katzen/Kater aufgenommen. | |
Ein Betreuungstierarzt steht bei Krankheit und Unfall zur Verfügung (die Kosten trägt der Katzenbesitzer). | |
Sollten bei Pensionsbeginn Bedenken bzgl. der Gesundheit Ihres Tieres auf Seiten der Pensionsinhaber bestehen, kann die Aufnahme verweigert werden | |
Katzen, die regelmäßige Behandlungen oder Medikamente benötigen, können nur nach vorheriger Absprache aufgenommen werden. | |
| Mitgebrachtes Futter: Unsere Gäste sind hochwertiges Futter (min. 70% Fleischanteil) gewöhnt. Deshalb darf mitgebrachtes Futter kein Zucker, Konservierungsstoffe und Getreide enthalten. |