Aufnahmebedingungen



 

 

Ihre Katze muß eine aktuelle und ausreichende Impfung gegen Tollwut, Katzenschnupfen, Katzenseuche und Katzenleukose vorweisen (Impfpass ist bei Pensionsbeginn mitzubringen und verbleibt während des Aufenthalts in der Pension). ,



Außerdem ist die Katze eine Woche vor Pensionsbeginn mit einem Floh- und Zecken-Schutzmittel zu behandeln (keine Halsbänder, keine ätherischen Tropfen) und muß zwei Tage vor Pensionsbeginn entwurmt sein (Nachweise sind mitzubringen).


Es werden nur kastrierte Katzen/Kater aufgenommen.


Ein Betreuungstierarzt steht bei Krankheit und Unfall zur Verfügung (die Kosten trägt der Katzenbesitzer).


Sollten bei Pensionsbeginn Bedenken bzgl. der Gesundheit Ihres Tieres auf Seiten der Pensionsinhaber bestehen, kann die Aufnahme verweigert werden


Katzen, die regelmäßige Behandlungen oder Medikamente benötigen, können nur nach vorheriger Absprache aufgenommen werden.

 

Mitgebrachtes Futter:

Unsere Gäste sind hochwertiges Futter (min. 70% Fleischanteil) gewöhnt. Deshalb darf mitgebrachtes Futter kein Zucker, Konservierungsstoffe und Getreide enthalten.